Einspeisevergütung gemäß Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)

Seit dem 01.01.2009 sind Sie als Anlagenbetreiber, der Strom aus nachwachsenden Rohstoffen in das öffentliche Netz einspeist, gesetzlich verpflichtet für den Erhalt der EEG-Einspeisevergütung Umweltgutachten bei Ihrem Netzbetreiber einzureichen. Diese Gutachten sichern Ihnen die unabhängige Bestätigung der geforderten gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen und garantieren somit die Inanspruchnahme der Förderung.

Unser kompetentes Team vom Institut für Umwelttechnik IFU garantiert Ihnen Integrität, Seriosität, langjährige EEG-Erfahrung und eine optimale Verarbeitung Ihrer Daten durch moderne IT-Lösungen. Wir erzielen damit eine unproblematische und rechtzeitige Erstellung der jährlichen Gutachten bis zum Stichtag.

Gerne testieren wir Ihnen folgende Boni für Ihre Anlage:

  • Flexibilitätsprämie
  • Gülle-Bonus
  • Gutachten nach EEG 2012 und 2014
  • KWK-Bonus
  • Landschaftspflege-Bonus
  • NaWaRo-Bonus
  • Technologie-Bonus
  • Trockenfermentations-Bonus
  • FW308-Gutachten (KWK-Stromanteil)
  • FW309 Gutachten (Primärenergiefaktor)

Unsere Leistungen umfassen gleichermaßen Biogasanlagen, Satelliten-BHKW, Biomasseanlagen, Biogasaufbereitungsanlagen wie auch Holzvergaser-BHKW oder Biomethan-BHKW und weitere.

Um Ihnen bereits in der Planungsphase eine Vergütungssicherheit Ihrer Anlage und deren Komponenten garantieren zu können, erhalten Sie von uns auf Wunsch qualifizierte Aussagen in Form von Vorgutachten oder Stellungnahmen.

Fragen Sie heute nach einem individuellen Angebot. Unsere persönlichen IFU-Ansprechpartner betreuen Sie gerne unkompliziert und praxisnah.
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dena – Auditbericht für das Biogasregister Deutschland

Das EEG ermöglicht es Ihnen als Anlagenbetreiber, neben der Strom- und Wärmeerzeugung das Biogas nach seiner Aufbereitung auf Erdgasqualität in das Erdgasnetz einzuspeisen. Für den Handel mit Biomethan ist es für Ihre Biogasaufbereitungsanlage besonders wichtig, dass die gesetzlich festgelegten Anforderungen an das Biomethan erfüllt werden.

Im Rahmen eines jährlichen Anlagenaudits mit Vor-Ort-Begutachtung gemäß Kriterienkatalog des Biogasregisters bescheinigen wir vom Institut für Umwelttechnik IFU für Sie die Erfüllung der gesetzlichen Nachweispflichten in Bezug auf den Rohstoffeinsatz und die Anlagentechnik und treffen verbindliche Aussagen über den Umfang, die Qualität und die Mengen Ihres eingespeisten Biomethans. Unsere qualitativ hochwertigen Auditberichte ermöglichen Ihnen nach der Registrierung die reibungslose Aufnahme in das Biogasregister Deutschland und garantieren Ihnen jederzeit einen ungehinderten und fairen Biomethanhandel im Erdgasnetz.

Gerne erstellen wird Ihnen folgende, vom Biogasregister Deutschland geforderten, Dokumente:

  • Anlagenaudit (anlagenbezogene Prüfung)
  • Betriebsaudit (Prüfungen in Bezug auf die eingespeiste Biomethanmenge)

IHRE VORTEILE – AUF EINEN BLICK

  • standardisierte und einfache Dokumentation von Biogasmengen und Qualitäten
  • zertifiziertes Biomethan von der Produktion bis zum Verbrauch
  • Ausschluss von Doppelvermarktungen oder –anrechnungen
  • Erhalt eines Registerauszugs mit Angaben zum Mengennachweis, Einspeisung und Verwendung sowie Einhaltung der nach EEG geforderten Kriterien

Gerne stehen Ihnen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für ausführliche Informationen in einem persönlichen Gespräch zur Verfügung.
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