Prüfung gemäß AltfahrzeugV

In Deutschland dürfen Altfahrzeuge laut AltfahrzeugV einschließlich Ihrer Bauteile und Werkstoffe nur anerkannten Annahme- und Rücknahmestellen, Demontagebetrieben und Schredderanlagen überlassen werden.

Wir als staatlich zugelassene Umweltgutachterorganisation sind befähigt im Rahmen eines jährlichen Überwachungsaudits mit Vor-Ort-Begutachtung Ihren Betrieb gemäß AltfahrzeugV zu prüfen. Mittels einer klar strukturierten Kriterienliste gestalten wir das Audit für Sie übersichtlich und zeitsparend.

Die Bescheinigung mit einer Gültigkeit von 18 Monaten berechtigt Sie offiziell dazu, Altfahrzeuge in Deutschland anzunehmen oder zu behandeln und die gesetzlich geforderten Verwertungsnachweise auszustellen. Gleichzeitig erfüllen Sie die rechtlichen Voraussetzungen für die Aufnahme in das deutschlandweite Altautoinformationssystem GESA (Gemeinsame Stelle Altfahrzeuge).

IHRE VORTEILE – AUF EINEN BLICK

  • Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen
  • Erhöhung der unternehmerischen Rechtssicherheit
  • verbesserte Akzeptanz durch transparente Strukturen

Bei uns stehen Ihnen erfahrene Gutachter und Sachverständige zur Verfügung.

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Datenträgervernichtung gemäß BDSG

Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten ist in Deutschland einer strikten Regelung durch das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) unterworfen. Zum Bereich Daten-Verarbeitung gehört auch das Löschen und Unkenntlich machen geschützter Daten.

Um Ihnen als Datenvernichtungsbetrieb Rechtssicherheit bieten zu können, empfehlen wir Ihnen eine Zertifizierung Ihrer Datenträgervernichtungsanlage gem. DIN 66399, die wir nach unseren langjährig bewährten hauseigenen Standards durchführen.

Die jährliche Zertifizierung bestätigt Ihnen und Ihren Kunden einen sensiblen Umgang mit den zu vernichtenden Daten und beweist, dass die von Ihnen angewendeten Vernichtungsverfahren im Rahmen einer geschlossenen Prozesssicherheit, eine Rekonstruktion der ursprünglichen Daten praktisch ausschließen und die Vorgaben zum Datenschutz erfüllen.

Sichern Sie sich jetzt ab! Zu unserem deutschlandweiten Kundenstamm zählen zahlreiche Vernichtungsbetriebe mit Datenträgern aus hochbrisanten Geschäftsbereichen, wie Arztpraxen, Krankenhäuser und Banken.

IHRE VORTEILE – AUF EINEN BLICK

  • zertifizierte Einhaltung der Schutzklassen und Sicherheitsstufen nach DIN
  • verbesserte Rentabilität durch angepasste Vernichtungsverfahren
  • Risikominimierung durch Rechtssicherheit
  • Wettbewerbsvorteil durch geprüfte Datensicherheit
  • Ressourcenschonung durch geprüfte Verwertung vernichteter Datenträger

Gerne stehen Ihnen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für ausführliche Informationen in einem persönlichen Gespräch zur Verfügung.
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Prüfung zum Entsorgungsfachbetrieb gemäß EfbV

Als Transporteur, Entsorger, Händler oder Makler von Abfällen tragen Sie nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz, kurz KrWG, die Verantwortung für die ordnungsgemäße Entsorgung der übernommenen Abfälle. Gemäß KrWG können Sie Ihren Betrieb als Entsorgungsfachbetrieb auf freiwilliger Basis anerkennen lassen. Wir zertifizieren Ihr Unternehmen als Entsorgungsfachbetrieb und ermöglichen Ihnen dadurch die verfahrensrechtlichen Vorteile, wie den Verzicht auf eine Beförderungserlaubnis, Erleichterung der Betreiberpflichten von Vorbehandlungsanlagen, oder die Option auf das privilegierte Nachweisverfahren. Gleichzeitig signalisieren Sie Ihren Kunden die notwendige Fachkunde und erlangen Rechtssicherheit von der Anlagengenehmigung bis zu den entsprechenden Entsorgungsnachweisen.

Um Ihnen bereits in der Planungsphase eine Zertifizierungssicherheit Ihres Betriebs garantieren zu können, erhalten Sie von uns zudem qualifizierte Aussagen in Form von Voraudits.

Möchten Sie sich zusätzlich in den Bereichen Umweltschutz oder Energie positionieren? Dann denken Sie doch über eine zusätzliche Zertifizierung nach ISO 14001 und ISO 50001 nach.

IHRE VORTEILE – AUF EINEN BLICK

  • Sicherheit für Ihre Kunden durch gesetzes konformen Umgang mit Ihren Abfällen
  • Nutzung von Ausnahmen bei der Erlaubnispflicht für Sammler, Beförderer, Händler und Makler, Anwendung der einfacheren Abfallnachweisführung, Wegfall der Vorabkontrolle bei Entsorgungsnachweisverfahren u.a.
  • Erhöhung der unternehmerischen Rechtssicherheit
  • Erfüllung der gesetzlichen Anforderung
  • Wettbewerbsvorteil durch hohes Qualitätsniveau innerhalb der Entsorgungswirtschaft
  • gesonderte Anforderungen (z.B. nach AltfahrzeugV, GewAbf oder ElektroG) können mitzertifiziert werden

Bei uns stehen Ihnen erfahrene Gutachter und Sachverständige zur Verfügung.
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Prüfung gemäß ElektroG

Als Erstbehandlungsanlage von Elektroaltgeräten sind Sie in Deutschland gesetzlich dazu verpflichtet, eine jährliche Zertifizierung im Rahmen des ElektroG durchzuführen sowie die erfassten Mengenströme der Stiftung EAR (Elektro-Altgeräte-Register) mitzuteilen.
Unsere Umweltgutachter und Sachverständigen unterstützen Sie dabei, eine rechtssichere und verantwortungsvolle Betriebsführung im Rahmen der geforderten Produktverantwortung zu garantieren. Durch ein qualifiziertes Audit inkl. einer Vor-Ort-Begutachtung bestätigen wir Ihnen die Einhaltung der technischen Anforderungen sowie die einwandfreie Dokumentation Ihrer Verwertungsquoten. Das von uns ausgestellt Zertifikat hat eine Gültigkeit von 18 Monaten.

Durch eine Zertifizierung aus unserem Hause sichern Sie sich gegenüber den gesetzlichen Anforderungen an Ihren Betrieb ab und garantieren eine belastbare Meldung Ihrer Mengenströme.

IHRE VORTEILE – AUF EINEN BLICK

  • Erhöhung der unternehmerischen Rechtssicherheit
  • Erfüllung der gesetzlichen Anforderung
  • Transparenz der Mengenströme für andere Marktteilnehmer
  • Gesonderte Anforderungen nach EfbV können mitzertifiziert werden

Fragen Sie schon heute nach einem individuellen Angebot. Unsere persönlichen Ansprechpartner betreuen Sie gerne unkompliziert und praxisnah.
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Prüfung gemäß VerpackG

Um die Auswirkungen von Abfällen aus Verpackungen zu verringern oder ganz zu vermeiden, wurde die Verordnung über die Vermeidung und Verwertung von Verpackungsabfällen – VerpackV 1991 verabschiedet und seitdem fortlaufend überarbeitet.

Seit dem Jahr 2017 ist mit der Verabschiedung des Verpackungsgesetzes der Entsorgung von Verpackungen noch mehr Bedeutung zugeschrieben worden.

Als von dem VerpackG betroffenes Unternehmen müssen Sie regelmäßig Ihre Branchenlösungen zur getrennten Erfassung und Entsorgung von Verpackungen sowie die entsprechenden Mengenströme durch eine unabhängige Prüfung bestätigen lassen. Als Hersteller oder Vertreiber von Verkaufsverpackungen sind Sie zudem verpflichtet, jeweils zum 1. Mai eines Jahres Ihre geprüfte Vollständigkeitserklärung über die in Verkehr gebrachten Verpackungen bei der deutschen Industrie- und Handelskammer einzureichen.

IHRE VORTEILE – AUF EINEN BLICK

  • Bescheinigung von Branchenlösungen für Hersteller
  • Prüfung und Bestätigung von Vollständigkeitserklärungen
  • Prüfung und Bestätigung von Mengenstromnachweisen für Rücknahmesysteme/Hersteller
  • Verbesserung Ihrer Wettbewerbsposition durch das Einhalten von Umweltstandards
  • Erhöhung der unternehmerischen Rechtssicherheit
  • Erfüllung der gesetzlichen Anforderung

Wir als Umweltgutachterorganisation verfügen über langjährige Erfahrung in der Durchführung von Prüfungsverfahren gemäß den rechtlichen Vorschriften zur Verpackungsentsorgung. Innerhalb eines unabhängigen Audits mit Vor-Ort-Termin stellen wir für Sie sicher, dass die geltenden rechtlichen Standards in Ihrem Unternehmen eingehalten werden.

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Gerne bieten wir Ihnen auch zahlreiche weitere Zertifizierungsangebote im Bereich der Entsorgungswirtschaft an. Schauen Sie sich einfach in Ruhe auf dieser Seite um.