Als Besitzer eines gültigen DIN ISO 50001:2018 Zertifikats informieren wir Sie als Ihre Zertifizierungsstelle IFU-CERT über die Revision der Norm ISO 50003:2021 und die damit verbundenen Änderungen.

Die ISO 50003:2021 „Anforderungen an Zertifizierungsstellen, die Energiemanagementsysteme auditieren und zertifizieren“ wurde im Mai 2021 (die deutsche Übersetzung im Mai 2022) veröffentlicht. Diese Norm ergänzt die Anforderungen der Norm DIN EN ISO/IEC 17021-1:2015 für Konformitätsbewertungsstellen, die Managementsysteme auditieren und zertifizieren und regelt die Zertifizierungsverfahren nach ISO 50001. Sprich: In erster Linie ziehen diese ergänzenden Anforderungen einige Aufgaben für uns als Zertifizierungsstelle mit sich. Wie sich dies auf Ihr ISO 50001-Audit auswirkt, erläutern wir folgend.

Änderungen für nach ISO 50001 zertifizierte Unternehmen:

Die neue DIN ISO 50003:2022 beinhaltet einige Änderungen, welche die Ermittlung des Auditzeitaufwandes und die Durchführung von DIN EN ISO 50001-Audits betreffen.

  1. Ermittlung des Auditzeitaufwandes (zu erledigen von IFU-CERT)
    • Ermittlung des energiewirksamen Personals:
      Ausgangspunkt für die Ermittlung des energiewirksamen Personals bildet das gesamte Personals an Festangestellten, Vollzeit- und Teilbeschäftigten sowie Temporärbeschäftigten; zudem müssen auch externe Dienstleister, die die energiebezogene Leistung beeinflussen, berücksichtigt werden. Das EnMS-wirksame Personal ergibt sich aus dem Personal, das einen wesentlichen Einfluss auf die energiebezogene Leistung und die Wirksamkeit des EnMS hat.
    • Ermittlung der Komplexität des EnMS:
      Der Komplexitätsgrad ermittelt sich weiterhin aus der Anzahl der Energieverbrauchseinrichtungen (SEUs), Energiearten sowie dem jährlichen Energieverbrauch. Jedoch werden die Kriterien stärker gewichtet oder in Betracht gezogen, so dass diese die Gesamtauditzeit und die Auditdauer beeinflussen und ggf. zu einer Erhöhung des erforderlichen Auditzeitaufwandes führen können.
  2. Betrachtung von Mehr-Standort-Unternehmen: Die Auditierung von temporären Standorte wurde mit aufgenommen.
  3. Die Anforderungen zur Verbesserung des EnMS und der energiebezogenen Leistung für Erst-Zertifizierung, Re-Zertifizierung und Überwachung wurden neu definiert:
    • Re-Zertifizierung:
      Zum Zeitpunkt des Re-Zertifizierungsaudits muss die Erreichung der fortlaufenden Verbesserung der energiebezogenen Leistung mit einschlägigen Auditnachweisen belegt und bestätigt werden.
    • Überwachung:
      Zum Zeitpunkt des Überwachungsaudits muss die Umsetzung von Maßnahmen zur Verbesserung der energiebezogenen Leistung nachgewiesen werden. Ein Nachweis über die Erreichung einer Verbesserung der energiebezogenen Leistung muss nicht vorliegen.

Umstellungsregeln für IFU-CERT:

Spätestens bis zum 30.11.2023 müssen wir als Zertifizierungsstelle unsere umgestellten Verfahren durch die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) überprüfen und bestätigen lassen.

Umstellungszeit für die Unternehmen:

Unsere Bestandskunden müssen wir in den anstehenden Re-Zertifizierungsaudits sofort nach Bestätigung unserer Umstellung durch die DAkkS nach den neuen Regeln und nach den neu ermittelten Auditzeiten auditieren. Überwachungsaudits (bestehende Auditprogramme) dürfen noch wie zuvor geplant durchgeführt werden, so dass die Umstellung zum nächsten Re-Zertifizierungsaudit erfolgt.

IFU-CERT plant Ihr Re-Zertifizierungsaudit schnellstmöglich mit ausreichend Vorlauf im Voraus. Zeitnah werden wir alle Auditprogrammplanungen von anstehenden Re-Zertifizierungsaudits nach den neuen Regeln kalkulieren, aufstellen und Ihnen übermitteln. Vorher werden wir bei Ihnen rechtzeitig eine Abfrage zur Erfassung der unternehmensbezogenen Daten vornehmen, damit wir Ihre Auditzeit gemäß Anforderungen ermitteln können.

Spreche Sie uns bei Fragen bitte an – unser Team in der Zertifizierungsstelle beantwortet gerne Ihre Fragen zu den Änderungen.