Um die energie-intensiven Unternehmen angesichts der hohen Preise zu unterstützen, hat der Koalitionsausschuss im Maßnahmenpaket des Bundes zur Sicherung einer bezahlbaren Energieversorgung vom 3. September 2022 beschlossen, dass der Spitzenausgleich bei der Strom- und der Energiesteuer um ein weiteres Jahr verlängert wird. Diese Steuerbegünstigung war nur bis Ende 2022 gesetzlich verbindlich geregelt und wäre ersatzlos entfallen. Demnach wurden punktuelle Änderungen im Energiesteuergesetz und Stromsteuergesetz vorgenommen, um die Verlängerung 2023 rechtlich zu binden.

Voraussetzungen sind weiterhin, dass Sie ein zertifiziertes Energie- oder Umweltmanagementsystem nach DIN EN ISO 50001:2018 oder EMAS betreiben. Für kleine und mittlere Unternehmen gilt weiterhin die Nachweisführung durch die Testierung des alternativen Systems zur Verbesserung der Energieeffizienz nach Anlage 1 oder Anlage 2 der SpaEfV.

Wir, IFU-CERT, als Ihre Zertifizierungsstelle haben unsere Verfahren entsprechend darauf ausgerichtet und freuen uns, Sie ein weiteres Jahr nach SpaEfV testieren zu dürfen und Ihnen den Nachweis 1449 über Energieeffizienzsystem zur Rückerstattung der Energie- und Stromsteuer für das Antragsjahr 2023 ausstellen zu dürfen.

Weitere Informationen können Sie der Internetseite des Bundesministeriums der Finanzen entnehmen: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Gesetzestexte/Gesetze_Gesetzesvorhaben/Abteilungen/Abteilung_III/20_Legislaturperiode/2022-09-07-SpAverlG/0-Gesetz.html

Wir bleiben weiterhin aufmerksam und werden Sie zeitnah über weitere Änderungen aus dem Bereich Energie informieren.

Für weitere Informationen oder bei Rückfragen können Sie sich gern an das IFU-CERT-Team wenden.