Am 1. August 2017 ist die neue Gewerbeabfallverordnung in Kraft getreten.

Ziel dieser Verordnung ist es, die stoffliche Verwertung zu fördern und den Anteil der energetischen Verwertung zu reduzieren. Für den gewerblichen Abfallerzeuger bedeutet das die Pflicht zur Getrennthaltung bestimmter Abfallstoffe sowie eine besondere Dokumentationspflicht innerhalb vorgegebener Fristen.

Entnehmen Sie die ausführlichen Details bitte unserem Informationsblatt „Kunden-Info_GewAbfV“. Dieses finden Sie auf unserer Seite »Download« in der Rubrik Kundeninformation.

Scheuen Sie sich nicht, unsere darin genannten Ansprechpartner im Falle von Rückfragen anzusprechen. Gern helfen wir Ihnen weiter.