Durch die Einführung und Umsetzung eines Energiemanagementsystems und damit einhergehender Energieeffizienzmaßnahmen kann eine Entlastung von der Energie- und Stromsteuer erzielt werden.
Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geht dies einfacher. Nach Verabschiedung der Spitzenausgleichs-Effizienzverordnung (SpaEfV) am 05.08.2013 in Verbindung mit der Änderungsverordnung vom 31.10.2014 können klein- und mittelständische Unternehmen alternative Systeme gemäß Anlage 1 oder 2 der o. g. Verordnung wählen.
Die schrittweise Einführung ist nicht mehr möglich. Die Umsetzung erfolgt nach „Regelverfahren“, d.h. Erfüllung aller Anforderungen alternativer Systeme gemäß Anlage 1 oder 2 der o. g. Verordnung. Die Umsetzung der Anforderungen wird durch eine zugelassene Zertifizierungsstelle testiert.
IFU-CERT GmbH ist eine anerkannte Stelle, um das Vorliegen dieser Anspruchsvoraussetzungen gegenüber der Behörde zu bestätigen.
Ausführliche Informationen mit allen wesentlichen Fristen und Neuerungen finden Sie auf unserer Seite »Download« in der Rubrik Kundeninformation.