Die Förderrichtlinie für Energiemanagementsysteme trat in ihrer aktuellen Fassung am 01.05.2015 in Kraft.

  1. Es wird ein anteiliger Zuschuss zu den förderfähigen Ausgaben bewilligt.
    Die Höhe der Zuwendungen beträgt:
    für die Erstzertifizierung eines Energiemanagementsystems nach DIN EN ISO 50001 maximal 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben und maximal 6.000 Euro
  2. für die Erstzertifizierung eines alternativen Systems gemäß Anlage 2 der SpaEfV maximal 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben und maximal 1.500 Euro
  3. für den Erwerb von Messtechnik für Energiemanagementsysteme maximal 20 % der zuwendungsfähigen Ausgaben und maximal 8.000 Euro
  4. für den Erwerb von Software für Energiemanagementsysteme maximal 20 % der zuwendungsfähigen Ausgaben und maximal 4.000 Euro

Für externe Beratung wird ein Zuschuss in Höhe von 60 % der förderfähigen Beratungskosten, maximal ein Betrag von 3.000 Euro gewährt.

Für die Schulung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wird ein Zuschuss in Höhe von 30 % der Schulungskosten, maximal ein Betrag von 1.000 Euro gewährt.

Die Gesamtsumme der Zuwendungen ist auf maximal 20.000 Euro pro Unternehmen innerhalb eines Zeitraums von 36 Monaten beschränkt.

Weitere Informationen finden Sie auf der Bafa Homepage: www.bafa.de/bafa/de/energie/energiemanagementsysteme