Am 6. März 2015 wurde die Novelle des Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G) verabschiedet. Nach der Novelle müssen alle Unternehmen, die nicht zur Kategorie der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) gehören, erstmals bis zum 5. Dezember 2015 und danach alle vier Jahre ein Energieaudit durchführen. Diese Verpflichtung gilt unabhängig von etwaigen Energie- oder Stromsteuerentlastungen oder der Inanspruchnahme der Besonderen Ausgleichsregelung des EEG auch für Unternehmen, die nicht dem produzierenden Gewerbe angehören wie Dienstleister, Handelsunternehmen, Krankenhäuser, öffentliche Betriebe etc.
Von dieser Verpflichtung sind gemäß § 8 Abs. 3 des novellierten EDL-G die Unternehmen freigestellt, die zum maßgeblichen Zeitpunkt über ein Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001, Ausgabe Dezember 2011 oder eine EMAS-Registrierung verfügen.
Für Unternehmen, die die Freistellung gemäß § 8 Abs. 3 des novellierten EDL-G in Anspruch nehmen möchten, ist die Frist zum Nachweis eines Managementsystems (DIN EN ISO 50001 oder EMAS) verlängert worden. Für diese Unternehmen genügt es, wenn das Unternehmen nachweist, bis zum 5. Dezember 2015 mit der Einführung eines solchen Systems begonnen zu haben. Die Zertifizierung konnte bis zum 31.12.2016 nachgeholt werden, bzw. kann auch jetzt noch begonnen werden.
Vor diesem Hintergrund bieten wir Ihnen sowohl Zertifizierungen nach DIN EN ISO 50001 an, als auch die Möglichkeit an unserem Seminar „Energiebeauftragte/r und Interne/r Auditor/in“ teilzunehmen.
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